In Lizenzverhandlungen über standardessenzielle Patente (SEPs) gibt es auf Seiten der Technologieanwender (Lizenznehmer) eine seit Jahren tief sitzende Frustration: „Ist es angesichts eines riesigen Patentpools – eines Konsortiums von Rechteinhabern mit zehntausenden Patenten – nicht fundamental unfair und asymmetrisch, wenn ein einzelner Anwender im Einzelgespräch verhandeln muss, da Informationssymmetrie und Ressourcen völlig ungleich verteilt sind?“

Um dieses Gefälle bei der Verhandlungsmacht und den Informationen auszugleichen, setzen Anwender zunehmend auf ein neues defensives Schutzschild: die Lizenzverhandlungsgruppe (LNG, kurz für Licensing Negotiation Group).
Dieser Artikel beleuchtet, warum LNGs im Vergleich zu ihrem Gegenpart, dem Patentpool, keine weite Verbreitung finden können und wo im Jahr 2026 die Bruchlinien im internationalen Kartell- und Patentrecht verlaufen.
1. LNGs und Patentpools: Eine spiegelbildliche Struktur
Um den Konflikt zu verstehen, hilft ein direkter Vergleich dieser beiden Mechanismen:
- Patentpools (Bündelung der Angebotsseite): Ein Konsortium, in dem mehrere Rechteinhaber ihre SEPs zusammenführen, um über einen einzigen Administrator eine umfassende Portfoliolizenz an Anwender zu vergeben (z. B. Avanci, Access Advance).
- LNGs (Bündelung der Nachfrageseite): Ein Zusammenschluss mehrerer Technologieanwender (Endprodukthersteller), die sich zusammenschließen, um Lizenzbedingungen und Gebührensätze mit einem bestimmten Patentinhaber oder Pool „gemeinsam“ zu verhandeln.
Kurz gesagt: Während ein Patentpool ein Zusammenschluss von Verkäufern ist, handelt es sich bei einer LNG um einen Zusammenschluss von Käufern. So wie Patentpools die Lizenzierung durch die Zentralisierung von Verhandlungen effizienter gestalteten, traten LNGs mit dem Versprechen an, die Verhandlungskosten auf Anwenderseite zu senken und das Gleichgewicht wiederherzustellen.

2. Warum sich LNGs nicht durchsetzen: Die Hürde des „Einkaufskartells“
Während Wettbewerbsbehörden weltweit Patentpools meist tolerieren oder sogar fördern – vorausgesetzt, sie bündeln komplementäre Technologien –, um Transaktionskosten zu senken, haftet an LNGs von Natur aus ein fatales rechtliches Risiko: der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht).
Wenn direkte Wettbewerber auf dem Markt (z. B. die Automobilhersteller A, B und C) im Hintergrund zusammenkommen, um Einkaufspreise – wie Patentlizenzgebühren – abzusprechen oder einen kollektiven Boykott anzudrohen („kollektives Hold-out“), falls ihre Bedingungen nicht erfüllt werden, wird dies von den Kartellbehörden mit hoher Wahrscheinlichkeit als illegales Einkaufskartell eingestuft. Ein solches Verhalten drückt den fairen Marktwert von Technologien und verzerrt den freien Wettbewerb.
Nach den Grundsätzen des Kartellrechts wird ein Einkaufskartell zur Preisdrückung mit der gleichen Härte bestraft wie ein Verkaufskartell zur Preisabsprache. Wegen dieses rechtlichen Boomerangs sind die meisten Unternehmen bei der Gründung von oder Teilnahme an einer LNG extrem zurückhaltend geblieben.
3. Der Drang zur kollektiven Verteidigung: Aufrüsten im IoT-Zeitalter
Trotz dieser massiven kartellrechtlichen Risiken versuchen Automobilhersteller und Produzenten von IoT-Geräten vermehrt, LNGs zu etablieren. Die treibende Kraft dahinter ist die schiere Größe moderner Mobilfunk-Patentpools und die Durchsetzung des Endprodukt-basierten Bewertungsansatzes (EMV).

Durch das Aufkommen von Megapools wie Avanci wurden pauschale Lizenzgebühren – wie 32 US-Dollar pro vernetztem 5G-Fahrzeug – zum De-facto-Branchenstandard. Einzelne Automobilhersteller verfügen schlicht nicht über die juristischen und technischen Ressourcen, um eigenständig zu prüfen, ob zehntausende Patente in einem Pool tatsächlich essenziell sind oder ob einzelne Schutzrechte unberechtigt eingetragen wurden. Infolgedessen sahen sich Hersteller oft vor die Wahl gestellt: die geforderten Raten unbesehen zu akzeptieren oder existenzbedrohende Prozessrisiken einzugehen.
Als Reaktion darauf versuchen Anwender, über LNGs folgende Verteidigungsstrategien umzusetzen:
- Durchbrechen der Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs): Lizenzgeber nutzen bilaterale NDAs strategisch als Mauern, um zu verhindern, dass ein Anwender erfährt, was die Konkurrenz bezahlt. LNGs zielen darauf ab, diese Intransparenz zu überwinden, um branchenweite Klarheit über faire Marktpreise zu erlangen.
- Gemeinsame Wesentlichkeitsprüfungen (Essentiality Checks): Da Megapools auch schwache oder nicht-essenzielle Patente enthalten können, wollen konkurrierende Anwender ihre technischen Ressourcen bündeln. Durch gemeinsame Analysen (Patent Counting) soll verhindert werden, dass die Lizenzgebühren künstlich aufgebläht werden.
4. Aktuelle Trends: Die transatlantische Spaltung und die Position Japans
Die Zukunft von LNGs hängt entscheidend von einer tiefen Spaltung in der Rechtsauslegung zwischen den wichtigsten globalen Regulierungsbehörden ab.
① Europäische Kommission (EG): Kompromisskurs und strenge Auflagen
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Automobilsektors als industrielles Rückgrat zu schützen, zeigt die EG-Wettbewerbsbehörde eine gewisse Offenheit gegenüber LNGs. Im Juli 2025 stellte die Kommission einer gemeinsamen Verhandlungsgruppe der Automobilindustrie (der ALNG) ein informelles Orientierungsschreiben (Comfort Letter) aus, wonach die Struktur vorerst keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft.
Dies ist jedoch kein Freibrief. Als Bedingung für diesen sicheren Hafen verlangt die EG extrem strenge Informationsbarrieren (Firewalls): Den teilnehmenden Unternehmen ist es strikt untersagt, sensible kommerzielle Daten außerhalb der reinen Lizenzgebührensätze auszutauschen. Zudem sind koordinierte Boykotte zur künstlichen Verzögerung von Verhandlungen absolut tabu.
② US-Justizministerium (DOJ): Scharfer kartellrechtlicher Gegenwind
Im krassen Gegensatz zu Europa lehnt die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde (DOJ Antitrust Division) diesen Kurs vehement ab. Hochrangige Kartellrechtler des DOJ kritisierten das Orientierungsschreiben der EG öffentlich scharf. Sie bezeichneten es als eine „ungewöhnliche und besorgniserregende Maßnahme“ (concerning and unusual), die unvereinbar mit gesunden Wettbewerbsprinzipien sei, und sprachen von einer „unglücklichen Entwicklung“ (unfortunate development).
Die US-Position bleibt unnachgiebig: LNGs drohen eine illegale Nachfragemacht (Monopson) aufzubauen, die einen wettbewerbswidrigen Abwärtsdruck auf Preise ausübt. Das DOJ argumentiert, dass dies die wirtschaftlichen Anreize für Forschung und Entwicklung zerstört, die notwendig sind, um in Technologie-Standards der nächsten Generation wie 6G und KI zu investieren.
③ Compliance-Risiken auf dem japanischen Markt
In Japan betonen das Patentamt (JPO) in seinem Leitfaden für SEP-Verhandlungen und das Wirtschaftsministerium (METI) in seinen Richtlinien für Verhandlungen in gutem Glauben zwar die Bedeutung von Effizienz und ehrlichem Dialog, sie bieten jedoch keinen rechtlichen Schutz vor kollektiven Absprachen. Die Richtlinien der japanischen Fair-Trade-Kommission (JFTC) bieten keine Garantie, dass Wettbewerber, die gemeinsam gegen einen Patentpool verhandeln, vor Strafen wegen unzulässiger Handelsbeschränkungen geschützt sind. Für global agierende japanische Unternehmen bleibt das Risiko auf dem Heimatmarkt hoch.
5. Fazit
Im Zuge der fortschreitenden Vernetzung und des autonomen Fahrens besitzen LNGs für Technologieanwender das Potenzial, ein mächtiges Schutzschild gegen die historische Asymmetrie in Lizenzverhandlungen zu sein. Wenn Unternehmen jedoch bei der Informationskontrolle oder im Verhandlungsprozess Fehler machen, kann dieses Schild schnell zu einem kartellrechtlichen Boomerang werden, der immense Strafzahlungen nach sich zieht.
Angesichts der konzentrierten Macht moderner Patentpools auf der Angebotsseite muss die Nachfrageseite Wege finden, das Gleichgewicht wiederherzustellen. Die Bündelung der Kräfte in einer LNG erfordert jedoch weit mehr als nur taktisches Verhandlungsgeschick; sie verlangt eine hochentwickelte Patentstrategie, die in der Lage ist, die volatilen Grenzen zwischen Patentschutz und Kartellrecht in den USA, Europa und Asien in Echtzeit zu navigieren.
Referenzliste
Die Analyse in diesem Artikel stützt sich auf die folgenden offiziellen Dokumente und juristischen Fachanalysen:
- Europäische Kommission (EG) DG COMP: Case AT.40979, Informal Guidance Letter – Automotive LNG (Juli 2025). Das offizielle Dokument, das die kartellrechtliche Bewertung und die strengen Auflagen der Kommission für die gemeinsame Verhandlungsgruppe von BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen und Thyssenkrupp regelt.
- US-Justizministerium (DOJ) Antitrust Division: Offizielle Stellungnahmen und Gegenreden (Oktober 2025). Ausführliche Medienberichte über die Grundsatzrede der hochrangigen DOJ-Kartellrechtlerin Dina Kallay, in der sie darlegt, warum die Duldung von LNGs durch die EG die Gefahr birgt, Einkaufskartelle zu legalisieren.
- Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP: Global IP & Antitrust Alert: „EU Proposes Safe Harbour on Patent Licensing Negotiation Groups“. Fachanalyse der internationalen Großkanzlei über die vorgeschlagenen Safe-Harbor-Richtlinien der EG für LNGs im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TTBER).
- Britisches Regierungsportal (GOV.UK): CMA TTBER Consultation – Avanci Response. Öffentliches Register mit den offiziellen Stellungnahmen von Patentpool-Administratoren (wie Avanci), in denen die britischen Wettbewerbsbehörden vor den wettbewerbswidrigen Risiken kollektiver Boykotte durch LNGs gewarnt werden.
Dieser Text wurde von einem großen Sprachmodell (LLM) übersetzt.
