Bei Lizenzverhandlungen über standardessenzielle Patente (SEP) gibt es einen Streitpunkt, der weltweit am heftigsten diskutiert wird: „Auf welcher Ebene der Lieferkette sollte die Lizenzvereinbarung geschlossen werden?“

Hinter den beiden Konzepten „License to All (LTA)“ und „Access for All (AFA)“ verbirgt sich ein gigantischer Interessenkampf um Gewinne zwischen Patentinhabern und Anwendern sowie ein grundlegender Unterschied im Geschäftsmodell.
1. Warum die Frage nach dem Vertragspartner entscheidend ist
In der Ära der Smartphones, bei denen die Konnektivität die Kernfunktion darstellt, war die Struktur einfach: Die Smartphone-Hersteller zahlten die Lizenzgebühren. Mit dem Anbruch des IoT-Zeitalters, in dem Automobile, Baumaschinen und Industrieanlagen vernetzt sind, hat sich die Situation jedoch radikal verändert.
- Hersteller von Endprodukten (z. B. Automobilhersteller)
- Hersteller von Kommunikationsmodulen
- Hersteller von Kommunikationschipsets
An welcher Stelle dieser Lieferkette sollte der Patentinhaber Lizenzgebühren erheben? Die Branche ist hierzu in zwei Lager gespalten.
2. „License to All (LTA)“: Lizenzierung für jeden Antragsteller
Der Ansatz „License to All“ besagt, dass Patentinhaber keinem Unternehmen innerhalb der Lieferkette eine Lizenz verweigern dürfen, das eine solche erwerben möchte—unabhängig von der jeweiligen Ebene.
Befürworter
Hauptsächlich Komponentenlieferanten und Hersteller von Endprodukten.
- Argument der Komponentenlieferanten: Es ist am logischsten und sichersten, wenn Zulieferer die Lizenzen direkt klären und „patentgeprüfte Komponenten“ anbieten. Dies sichert das Risiko von Nichtverletzungsgarantien gegenüber ihren Kunden (den Endprozessor-Herstellern) ab und erhöht gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Komponenten auf dem Markt.
- Argument der Endprodukt-Hersteller: Die Klärung von Lizenzen auf der Ebene der Komponentenlieferanten—wo das technische Fachwissen liegt und die Preisbasis niedriger ist—ist die wirtschaftlich effizienteste Lösung für die gesamte Lieferkette.
Hauptargumente
- Fairness: Die gegenüber Standardisierungsorganisationen (SDOs) abgegebene FRAND-Verpflichtung (Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory) beinhaltet inhärent das Versprechen, jedem willigen Antragsteller eine Lizenz zu erteilen.
- Stabilität: Wenn ein Komponentenlieferant eine Lizenz besitzt, können nachgelagerte Endprodukt-Hersteller, die diese Teile kaufen, Produkte herstellen, ohne Patentverletzungsklagen befürchten zu müssen (Patenterschöpfung).
- Angemessenheit der Berechnung: Die Lizenzgebühren sollten auf der Grundlage des Preises der kleinsten verkaufsfähigen patentausübenden Einheit (SSPPU – Smallest Saleable Patent Practicing Unit) berechnet werden.
3. „Access for All (AFA)“: Zugang zur Technologie ist ausreichend
Der Ansatz „Access for All“ besagt, dass Patentinhaber frei wählen können, wen sie lizenzieren. Selbst wenn Lizenzen auf Endprodukt-Hersteller beschränkt sind, liegt kein Verstoß vor, solange Komponentenlieferanten in der Lage sind, die zugrunde liegende Technologie zu „nutzen“, ohne dass ihnen Unterlassungsklagen drohen.
Befürworter
In erster Linie SEP-Inhaber (wie Ericsson, Nokia, Qualcomm usw.).
Hauptargumente
- Effizienz der Verhandlung: Der Abschluss von Vereinbarungen mit einer Handvoll Endprodukt-Herstellern ist erheblich effizienter als Verhandlungen mit Tausenden von Komponentenlieferanten einzeln zu führen.
- Widerspiegelung des Mehrwerts: Der durch die Kommunikationstechnologie geschaffene Wert wird erst auf der Ebene des integrierten Endprodukts (z. B. eines Smartphones oder eines Automobils) realisiert und sollte auch dort bewertet werden.
- Branchenüblichkeit: Im Telekommunikationssektor wurden Lizenzgebühren historisch gesehen stets auf der Grundlage des Endproduktpreises berechnet.
4. Der Streit um die Berechnungsgrundlage: Komponenten- oder Produktpreis?
Der Hauptgrund, warum diese Debatte so erbittert geführt wird, ist ihre direkte Auswirkung auf die tatsächliche Höhe der Lizenzzahlungen.
- SSPPU (Smallest Saleable Patent Practicing Unit): Legt die Lizenzgebühren auf Basis des Preises der kleinsten vermarktbaren Komponente fest, die das Patent implementiert (z. B. ein Chip). Dies begünstigt den Anwender (Hersteller).
- EMV (Entire Market Value): Basiert die Lizenzgebühren auf dem Wert des vollständigen Endprodukts (z. B. eines Automobils). Dies begünstigt den Patentinhaber.
Bei einem Kommunikationschip für 15 Dollar im Vergleich zu einem Automobil für 40.000 Euro führt ein Lizenzgebührensatz von 1 % zu völlig unterschiedlichen finanziellen Ergebnissen.
5. Globale Dynamik und Rechtstrends
Das langjährige Tauziehen darum, ob Komponentenlieferanten lizenziert werden sollten (License to All) oder ob Endprodukt-Hersteller die Lizenz tragen sollten (Access for All), läuft in der globalen Rechtspraxis zunehmend auf eine klare Entscheidung hinaus.
Die internationale Rechtsprechung erkennt zunehmend die Freiheit des Patentinhabers an, seine Lizenzierungsebene selbst zu wählen (Access for All). Im Folgenden analysieren wir, warum sich das AFA-Modell als Mainstream-Standard durchgesetzt hat und wo die Kluft zu den Erwartungen bestimmter nationaler Fertigungssektoren liegt.
5-1. Gerichtliche Bestätigung der „Access for All“-Rationalität
Automobilhersteller und Komponentenlieferanten haben lange argumentiert, dass Lizenzen jedem willigen Lizenznehmer fair gewährt werden müssen (LTA). Große internationale Gerichtsentscheidungen haben diese Haltung jedoch systematisch zurückgewiesen.
Deutschland: Der wegweisende Fall Nokia v. Daimler
Dieser zwischen 2020 und 2021 geführte deutsche Rechtsstreit hat die weltweite IP-Praxis nachhaltig geprägt. Die Gerichte entschieden, dass Patentinhaber das Recht haben, zu bestimmen, auf welcher Ebene der Lieferkette sie lizenzieren wollen. Selbst wenn ein Komponentenlieferant eine Lizenz beantragt, kann ein Patentinhaber daher rechtmäßig entscheiden, ausschließlich mit dem nachgelagerten Automobilhersteller zu verhandeln.
Vereinigte Staaten: FTC v. Qualcomm
In den USA entschied das Bezirksgericht zwar zunächst, dass die Verweigerung von Lizenzen an Chiphersteller einen Kartellrechtsverstoß darstellt, das Berufungsgericht des neunten Bezirks hob dieses Urteil jedoch auf. Das Berufungsgericht stellte klar, dass FRAND-Verpflichtungen nicht mit kartellrechtlichen Verpflichtungen nach dem Sherman Act gleichzusetzen sind, und respektierte damit das auf dem Endprodukt basierende Lizenzierungsgeschäftsmodell des Patentinhabers.
5-2. Gründe für die Dominanz von „Access for All“
SEP-Inhaber verteidigen dieses Modell aus zwei wesentlichen wirtschaftlichen Gründen:
- Effizienz der Transaktion: Die Verwaltung von Lizenzen mit wenigen bekannten Markenherstellern (Endprodukt-Herstellern) minimiert die Verwaltungs- und Transaktionskosten weitaus effektiver, als dies bei individuellen Verträgen mit einer fragmentierten Basis globaler Komponentenlieferanten der Fall wäre.
- Maximierung der Einnahmen: Die Berechnung von Lizenzgebühren auf der Grundlage eines Smartphones für 1.000 Dollar oder eines Fahrzeugs statt eines Chips für 15 Dollar ermöglicht es Patentinhabern, den realen Nutzen und den Verbraucherwert, den die Konnektivität dem gesamten Gerät verleiht, im Preis abzubilden.
5-3. Die Kluft zu lokalen Erwartungen der Industrie
Dieser Paradigmenwechsel stellt bestimmte nationale Industrien vor komplexe Herausforderungen. In Japan beispielsweise befürwortete das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) in seinen Leitlinien von 2020 noch nachdrücklich das LTA-Prinzip. Angesichts der Entwicklung der weltweiten Rechtsprechung änderte sich jedoch die offizielle Haltung im Jahr 2022. Die neuen Richtlinien verzichteten darauf, eine bestimmte Ebene vorzuschreiben, und betonten stattdessen die „Gutgläubigkeit“ (Good Faith) während des Verhandlungsprozesses.
Dennoch ist in vielen traditionellen Fertigungs- und Automobillieferketten die Denkweise, dass IP-Fragen auf der Komponentenebene gelöst werden sollten, nach wie vor tief verankert, was zu einer Diskrepanz zur globalen Rechtspraxis führt:
- Lokale Erwartung / Ideal: Komponentenlieferanten sollten die Lizenz halten, um die Stabilität der Lieferkette zu gewährleisten.
- Globale Rechtspraxis: Patentinhaber können sich an Endprodukt-Hersteller wenden; solange der Zugang zur Technologie gewährleistet ist, stellt dies keinen FRAND-Verstoß dar.
Wenn ein Endprodukt-Hersteller versucht, Verhandlungen abzuwehren, indem er einen ausländischen SEP-Inhaber auffordert, „mit unseren Zulieferern zu sprechen“, wird dieses Argument basierend auf der internationalen Rechtsprechung routinemäßig zurückgewiesen.
5-4. Strategische Empfehlungen für Unternehmen
Da sich „Access for All“ als globales Paradigma etabliert hat, müssen sich Endprodukt-Hersteller (Automobil, Unterhaltungselektronik, Industriemaschinen) darauf einstellen, diese Verhandlungen selbst an vorderster Front zu führen.
- Abkehr von der Zulieferer-Abhängigkeit: Unternehmen müssen bereits bei der Produktplanung davon ausgehen, dass vorgelagerte Komponentenlieferanten keine Lizenzen besitzen, und Lizenzgebührenkosten intern auf Endproduktebene einbudgetieren.
- Überarbeitung von Freistellungsklauseln (Indemnity): Komponenten-Beschaffungsverträge erfordern eine strengere Prüfung, um genau abzugrenzen, wie Verteidigungskosten und Haftung aufgeteilt werden, falls der Endprodukt-Hersteller wegen Patentverletzung verklagt wird.
- Verpflichtung zu Transparenz und Gutgläubigkeit: Das wegweisende Urteil Pantech v. Google (betreffend das Pixel 7) stellte die erste SEP-basierte Unterlassungsverfügung in Japan dar. Das Gericht entschied gegen Google, vor allem weil das Unternehmen notwendige Daten zur Berechnung der Lizenzgebühren nicht offengelegt hatte und eine unkooperative Haltung einnahm—was das Gericht dazu veranlasste, Google als „unwilligen Lizenznehmer“ (Unwilling Licensee) einzustufen. Dies zeigt, dass Endprodukt-Herstellern selbst in historisch geschützten Märkten drastische Vertriebsverbote drohen, wenn sie sich Verhandlungen verweigern.
- Nutzung von Patentpools: Gemeinsame Lizenzierungsplattformen wie Avanci arbeiten direkt auf Basis des „Access for All“-Modells. Die Teilnahme an solchen Pools bietet einen pragmatischen Weg, um Rechtsrisiken frühzeitig zu minimieren und gleichzeitig Transaktionskosten zu senken.
6. Fazit
Die idealistische Vorstellung von „License to All“ ist weitgehend in den Hintergrund getreten, abgelöst von der operativen Dominanz des Modells „Access for All“. Dieser Trend wurde untermauert, als der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zu SEPs—der eine Top-down-Regulierung vorsah—im Jahr 2025 mangels Konsens unter den Mitgliedstaaten offiziell zurückgezogen (Withdrawal) wurde. Dieser Rückzug macht deutlich, dass marktgetriebene Verhandlungen auf Endproduktebene (AFA) der definitive Standard bleiben.
Für Unternehmen im IoT-Bereich sind SEPs keine Kosten, die sich in der Lieferkette nach oben verlagern lassen. Sie stellen ein zentrales Geschäftsrisiko dar, das Endprodukt-Hersteller direkt steuern müssen. Die Ausrichtung der IP-Strategie an diesen globalen Standards ist heute eine Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg.
Referenzen
Wichtige Gerichtsurteile (Lizenzierungsebenen & AFA)
- Nokia v. Daimler (Deutschland, 2020–2021): Ein wegweisendes europäisches Urteil, das das Recht des Patentinhabers bestätigt, die Ebene der Lieferkette für die Lizenzierung frei zu wählen.
- FTC v. Qualcomm (USA, 2020): Der Ninth Circuit entschied, dass die Verweigerung von Lizenzen an konkurrierende Chiphersteller nicht gegen das Kartellrecht verstößt, und bestätigte damit das endproduktbasierte Lizenzierungsmodell.
- Pantech v. Google (Japan, Bezirksgericht Tokio, Urteil vom 23. Juni 2025): Japans erste SEP-basierte dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen das Pixel 7. Ein für die Praxis äußerst wichtiges Urteil, das zeigt, dass ein Anwender, der sich nach einer gerichtlichen Vergleichsempfehlung weigert, Berechnungsdaten offenzulegen, als böswillig eingestuft wird und Unterlassungsverfügungen riskiert.
Internationale und branchenweite Entwicklungen
- Rückzug des „SEP-Verordnungsvorschlags“ der Europäischen Kommission: Der 2023 vorgestellte Entwurf sollte die Transparenz durch ein zentrales Register erhöhen. Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurde er 2025 von der Europäischen Kommission offiziell zurückgezogen (Withdrawal). Dies führte zu institutionellen Spannungen, woraufhin das Europäische Parlament (über den Rechtsausschuss JURI) die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH / CJEU) verklagte.
- Avanci: Ein führender SEP-Patentpool für vernetzte Fahrzeuge. Die breite Akzeptanz durch globale Automobilhersteller hat das fahrzeugbasierte „Access for All“-Modell als De-facto-Industriestandard etabliert.
Dieser Text wurde von einem Large Language Model (LLM) übersetzt.
