Wenn Musikschaffende Songs komponieren, die im Radio laufen, auf YouTube gestreamt oder für TikTok-Videos verwendet werden, läuft im Hintergrund eine hochkomplexe Maschinerie ab. Ihre Aufgabe ist es zu überwachen, wer welche Werke wo und in welchem Umfang nutzt, damit die Urheber die ihnen zustehenden Tantiemen erhalten.
Dieser Beitrag bietet eine fundierte Analyse der beiden großen Verwertungsgesellschaften (CMOs) auf dem japanischen Musikmarkt: der traditionsreichen JASRAC und des privaten Herausforderers NexTone. Wir beleuchten die Notwendigkeit der kollektiven Rechtewahrnehmung und arbeiten die entscheidenden Unterschiede für die Praxis heraus.
1. Warum sind Verwertungsgesellschaften notwendig? Die Vorteile der kollektiven Wahrnehmung
Angenommen, Sie schreiben einen Song, der in ganz Japan zu einem Riesenhit wird. Er wird im Fernsehen und Radio ausgestrahlt, läuft als Hintergrundmusik (BGM) in Tausenden von Cafés und wird von unzähligen Nutzern in den sozialen Medien für deren Videos verwendet.
Für Sie als einzelnen Urheber ist es physisch unmöglich, jede einzelne Nutzung zu überprüfen und die Lizenzgebühren individuell einzufordern. Auf der anderen Seite stünden die Musiknutzer (Rundfunkanstalten, Streaming-Plattformen, Gastronomiebetriebe) vor prohibitiv hohen Transaktionskosten, wenn sie für jeden einzelnen Titel den Rechteinhaber ausfindig machen und separate Lizenzverträge aushandeln müssten.
Hier setzen Verwertungsgesellschaften an, die in Japan unter dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten reguliert werden:
- Für Urheber: Sie übertragen die Wahrnehmung ihrer Urheberrechte einer Gesellschaft, die die Lizenzierung, den Einzug der Gebühren und die präzise Ausschüttung übernimmt.
- Für Musiknutzer: Die Gesellschaft bietet eine zentrale Anlaufstelle (häufig über Pauschalverträge bzw. Blankettlizenzen), wodurch der legale Zugriff auf ein riesiges Musikrepertoire effizient und rechtssicher ermöglicht wird.
Erst diese kollektive Rechtewahrnehmung senkt die Hürden für die Musiknutzung und sichert gleichzeitig den wirtschaftlichen Rückfluss an die Kreativen, um den Kulturkreislauf aufrechterhalten zu können.
2. Die beiden Akteure auf dem japanischen Markt: Profile von JASRAC und NexTone
Der japanische Markt für die kollektive Wahrnehmung von Musikurheberrechten (speziell bezogen auf die Rechte von Textdichtern und Komponisten) wird im Wesentlichen von zwei Gesellschaften geprägt: dem etablierten Marktführer JASRAC und dem börsennotierten Privatunternehmen NexTone.
JASRAC (Japanese Society for Rights of Authors, Composers and Publishers)
Gegründet im Jahr 1939, ist JASRAC die mit Abstand größte und traditionsreichste Verwertungsgesellschaft Japans.
- Rechtsform: Allgemeine Körperschaft ohne Erwerbszweck (Ippan Shadan Hōjin).
- Kernkompetenzen: Ein flächendeckendes, physisches Kontroll- und Inkassonetzwerk. Neben Rundfunk, mechanischer Vervielfältigung (CD/DVD) und Online-Streaming verfügt JASRAC über eine lückenlose Infrastruktur zur Wahrnehmung von Aufführungsrechten im öffentlichen Raum (Live-Konzerte, Karaoke-Bars, Gastronomie, Volksfeste). Ihre Datenbank japanischer Musikwerke gilt als die absolute Referenz im Land.
NexTone Inc.
NexTone entstand 2016 durch den Zusammenschluss von drei privaten Verwertungsgesellschaften und ist als privatwirtschaftliches Unternehmen an der Tokioter Börse (Marktsegment TSE Growth) gelistet.
- Rechtsform: Gewinnorientierte Aktiengesellschaft (Kabushiki Kaisha).
- Kernkompetenzen: NexTone bricht mit dem traditionellen Rollenverständnis reiner Verwertungsgesellschaften und versteht sich als Full-Service-Dienstleister für das Entertainment-Business. Das Unternehmen integriert den digitalen Musikvertrieb (Distribution), Medienpromotion und Marketing-Analysen. Musikschaffende schätzen die hohe technologische Transparenz: Über ein Kundenportal können detailgenaue Ausschüttungsberichte eingesehen werden.
3. Die Unterschiede in der Verwertungspraxis: JASRAC vs. NexTone
Die Wahl der Verwertungsgesellschaft hängt für Urheber und Musikverlage von strategischen Parametern ab. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen operativen Unterschiede zusammen:
| Vergleichsmerkmale | JASRAC | NexTone |
| Rechtsform | Allgemeine Körperschaft (gemeinnützig) | Aktiengesellschaft (börsennotiert auf TSE Growth, gewinnorientiert) |
| Wahrnehmungsbereich | Vollspektrum: Aufführungsrechte (Live, BGM), Vervielfältigungsrechte, Synchronisation, Streaming etc. | Fokus auf digitale Medien: Interaktives Streaming, Rundfunk, physische Medien (CD/DVD), Karaoke. (Ausgeschlossen sind allgemeine Aufführungsrechte im physischen Raum wie Live-Konzerte und Laden-BGM). |
| Flexibilität der Einbringung | Umfassende Einbringung (Gesamtübertragung der Rechtewahrnehmung) ist die Regel, wenngleich Lockerungen stattfinden. | Die „Teileinbringung“ ist die größte Stärke: Urheber können Rechte detailliert nach Nutzungsart und Verwertungsform aufteilen. |
| Verwaltungskosten | Einheitliche Festsätze je Sparte, die von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. | Flexible Gebührenstrukturen, die an das Transaktionsvolumen, die Katalogstruktur und die Nutzungsart angepasst werden können. |
| Mehrwertdienste | Klassische Rechtsdurchsetzung, Pirateriebekämpfung, Förderung der Musik- und Kulturlandschaft. | Globaler Digitalvertrieb, plattformübergreifende Promotion-Kampagnen, datengestützte Marketing-Analysen. |
| Internationale Vernetzung | Historisch tief im CISAC-Netzwerk verwurzelt; weltweite Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen CMOs. | Expansiver Kurs durch direkte Verträge mit globalen Digitalplattformen und gezielte Partnerschaften mit ausländischen Gesellschaften. |
💡 Der entscheidende Unterschied in der Praxis: Das Aufführungsrecht im öffentlichen Raum
Der kritischste Punkt in der Praxis betrifft den Wahrnehmungsbereich des klassischen Aufführungsrechts. Während NexTone im digitalen Bereich, im Rundfunk und bei Karaoke-Systemen hervorragend aufgestellt ist, nimmt das Unternehmen keine allgemeinen Aufführungsrechte im physischen Raum wahr.
Das bedeutet: Live-Konzerte in Hallen, die Wiedergabe von Hintergrundmusik (BGM) in Ladengeschäften und Cafés sowie Filmvorführungen in Kinos fallen nicht unter die Zuständigkeit von NexTone, sondern werden exklusiv von JASRAC verwaltet. Für das Inkasso in diesem Segment sind Regionalbüros und Außendienstmitarbeiter vor Ort zwingend erforderlich – eine Infrastruktur, die sich mit der Kostenstruktur eines privaten Unternehmens kaum decken lässt.
4. Strategische Rechteteilung: Das Modell der Teileinbringung
Mit dem Markteintritt von NexTone wurde das De-facto-Monopol von JASRAC gebrochen. In der japanischen Musikindustrie hat sich seither die sogenannte Teileinbringung (Splitting der Verwertungsrechte) als Standard etabliert.
Praxisbeispiel der Rechteteilung
Komponisten, Textdichter und Musikverlage spalten die Rechte an einem Werk heute zunehmend auf, um sie strategisch zu verteilen:
- Online-Streaming- und Videoplattform-Rechte (YouTube, Spotify etc.): Werden NexTone übertragen – aufgrund der hohen Transparenz und der direkten Anbindung an digitale Musikvertriebe.
- Karaoke- und Rundfunkvervielfältigungsrechte: Werden ebenfalls vermehrt bei NexTone eingebracht, um von deren flexiblen Marketing- und Promotionslösungen zu profitieren.
- Live-Aufführungen und Laden-BGM (Allgemeines Aufführungsrecht): Verbleiben zwingend bei JASRAC, da nur diese über das notwendige nationale Inkassosystem für den physischen Raum verfügt.
Durch diese hybride Strategie – „Digitales zu NexTone, Physisches zu JASRAC“ – können Künstler (ob Internet-Kreative wie Vocaloid-Producer oder tourende Rockbands) das wirtschaftliche Potenzial ihres geistigen Eigentums optimal ausschöpfen.
5. Globaler Kontext: Das japanische Modell im internationalen Vergleich
Obwohl das Prinzip der kollektiven Wahrnehmung weltweit der Standard ist, unterscheidet sich die Marktstruktur je nach Jurisdiktion erheblich:
- USA (Modell des freien Wettbewerbs): Hier konkurrieren seit langem die beiden Riesen ASCAP und BMI. In den letzten Jahren haben zudem gewinnorientierte Boutique-Gesellschaften wie SESAC und Global Music Rights (GMR) an Bedeutung gewonnen. US-Urheber wählen ihre Gesellschaft ähnlich wie eine Künstleragentur aus.
- Europa (Tradition des territorialen Monopols): In Europa dominieren historisch starke nationale Monopole (wie die GEMA in Deutschland oder die SACEM in Frankreich). Das grenzüberschreitende digitale Streaming zwingt diese Gesellschaften jedoch zunehmend in einen gesamteuropäischen Wettbewerb um die Kataloge großer Verlage und Künstler.
- Asien (Rasche digitale Modernisierung): Angetrieben durch das enorme Wachstum des Streaming-Marktes passen asiatische Länder ihre Urheberrechtsgesetze in hohem Tempo an und modernisieren ihre Verwertungsgesellschaften im Hinblick auf technologische Transparenz.
6. Fazit: Ein moderner Musikmarkt durch gesunden Wettbewerb
In Online-Foren wird die Beziehung zwischen JASRAC und NexTone oft als unversöhnlicher Konflikt dargestellt. Aus Sicht des professionellen IP-Managements gilt jedoch: Es geht nicht um „Besser oder Schlechter“, sondern um sich ergänzende Stärken.
- JASRAC schützt dank seiner über 80-jährigen Erfahrung und soliden Infrastruktur die Rechte der Kreativen im physischen Raum sowie im Ausland lückenlos vor Wertverlusten.
- NexTone bietet die Agilität des privaten Sektors sowie technologische Tools, die auf die modernen Verwertungsformen der digitalen Musikindustrie zugeschnitten sind.
Der Wettbewerb hat dazu geführt, dass Verwaltungskosten optimiert und Ausschüttungsberichte transparenter gestaltet wurden. Für die japanische Musikindustrie ist diese Entwicklung ein Gewinn, von dem die Urheber direkt profitieren.
Dieser Text wurde von einem großen Sprachmodell (LLM) übersetzt.
